Teilnahmebedingungen für das Vereinsvoting „Hand in Hand ist einfach.“

Veranstalter

Veranstalter der Bewerbungsaktion ist die Sparkasse Werra-Meißner.

Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Vereine und Organisationen, denen eine gültige Körperschaftssteuer- Freistellung des Finanzamtes vorliegt. Sie müssen Kunde der Sparkasse Werra-Meißner sein und ihr Vereinssitz muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse liegen. Politische Parteien und Bürgerinitiativen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte (z.B. Gewinnspielagenturen) ist nicht gestattet.

Die Teilnahme an der Bewerbungsaktion erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Webseiten mit dem Wettbewerb tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss.

Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Fördergelder auch nachträglich aberkannt oder bereits gezahlte Gelder zurückgefordert werden.

Durch die Teilnahme an der Bewerbungsaktion erklärt sich der Teilnehmer mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

Teilnahmezeitraum

Die Bewerbungsphase beginnt am 15. Dezember 2017 und endet am 31. Januar 2018. Die Votingphase beginnt am 5. Februar 2018 und endet am 28. Februar 2018 um 24 Uhr.

Bewerbungsphase

Bei der Einstellung von Maßnahmen, Vorhaben und Projekten zur Bewerbung ist ein Foto (.jpg oder .png, max. 2 MB) hoch zu laden. Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Werra-Meißner übertragen. Darüber hinaus wird der Sparkasse Werra-Meißner das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (sowohl in Print-, Onlineformat als auch in sozialen Plattformen). Alle Bewerbungen werden vor der Veröffentlichung geprüft und innerhalb von 24 Stunden nach Upload an Bankarbeitstagen freigeschaltet.

Eine Mehrfachteilnahme pro Verein ist nicht erlaubt.

Die Sparkasse Werra-Meißner behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder aus sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls auszuschließen (z.B. bei Verwendung jugendgefährdender, sexuell anzüglicher, pornographischer, rassistischer, gewaltverherrlichender und/oder menschenverachtender Inhalte).

Votingphase

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Voting. Sollten die abgegebenen Stimmen in der Votingaktion für zwei oder mehrere Teilnehmer die gleiche Stimmenanzahl betragen, so werden die Preisgelder in gleichen Teilen unter den jeweiligen Platzierten mit derselben Stimmenanzahl aufgeteilt.

Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Wettbewerbsseite der Sparkasse. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen.

Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Teilnehmer gibt seinen Namen, Vornamen, seine E-Mail-Adresse und seine Mobilfunknummer an. Die Mobilfunknummer wird ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sofern der Verdacht besteht, dass die E-Mail-Adresse oder Handynummer der Person nur zum Zweck der Abstimmung am Voting angelegt wurde bzw. nicht von dieser Person selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde bzw. diese Person mit seiner E-Mail-Adresse oder Handynummer nicht selbst abgestimmt hat, kann die Sparkasse ohne An-kündigung während des Abstimmungszeitraumes oder vor Bekanntgabe der Gewinner die damit abgegebene Stimme löschen und/oder die E-Mail-Adresse oder Handynummer von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen (z.B. bei sog. „Wegwerf-Emails oder Wegwerf-Handynummern“).

Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich der Teilnehmende mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

Ausschüttung

Insgesamt stehen 10.000 EUR zur Verfügung. Die Ermittlung der Platzierung ergibt sich aus der Anzahl der abgegebenen Stimmen für das jeweilige Projekt. Die Bewerbung, die am 01.03.2018 um 0.01 Uhr die meisten Stimmen auf sich vereinigt, erhält die höchste Förderung. Es werden die ersten 10 Plätze prämiert. Es gilt folgende Staffel:

Die Sparkasse Werra-Meißner behält sich die endgültige Betragsverteilung vor. Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner schriftlich benachrichtigt. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereines oder der Organisation bitten wir um Einreichung eines gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides.

Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Haftung

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse Werra-Meißner insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto keine jugendgefährdende, kommerzielle, sexuell anzügliche, pornographische, fremdenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und/oder ehrverletzende Darstellung zeigt. Die Sparkasse behält sich ausdrücklich vor, solche Art von Fotos ohne Ankündigung aus dem Wettbewerb zu entfernen.

Die Sparkasse haftet nicht für die Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Sparkasse übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votings.

Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Datenverarbeitung findet nicht bei Facebook, sondern in der Sparkasse Werra-Meißner statt.

Datenschutzbestimmungen

Der Verantwortliche der Institution, Organisation oder des Vereins gibt für die Teilnahme am Voting die Daten zur Institution, Organisation oder zum Verein, die Adresse, seinen vollständigen Namen, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer an.

Diese Daten werden von der Sparkasse Werra-Meißner ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Benachrichtigung des Gewinners verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder für die werbliche Ansprache genutzt. Gewinnerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Sie werden dann jedoch für eine weitere Verwendung nach dem Spenden-Voting gesperrt.

Die Sparkasse Werra-Meißner behält sich das Recht vor, in den Medien (z.B. Zeitung) und auf der eigenen Internet Filiale Webseite sowie den Social Media-Präsenzen der Sparkasse über den Wettbewerb, die teilnehmenden Vereine inkl. deren Vertreter, die eingereichten Projekte sowie die Gewinner zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen und deren Vertreter sowie die Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist hierbei erlaubt.

Die Sparkasse Werra-Meißner beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Werra-Meißner verwiesen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).